Reisepass | Personalausweis

Reisepass

Die Antragstellung erfolgt bei der Hauptwohnsitzgemeinde oder der Bezirkshauptmannschaft Bregenz.

Mitzubringen sind (gilt auch bei Kindern):
Alter Reisepass oder Personalausweis ist vorhanden
- alter Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen) oder Personalausweis
- 1 Passfoto, welches nicht älter als 6 Monate ist und den EU-Kriterien entspricht

Zusätzliche Unterlagen werden in bestimmten Fällen benötigt:
- Heiratsurkunde bei Namensänderung durch Heirat
- Geburtsurkunde bei besonderer Namensschreibweise (beispielsweise ß/ss, Doppelnamen)
- Urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades und Verleihungsurkunde bei gewünschtem
  Eintrag eines akademischen Grades.
- Obsorgevereinbarung bei Kindern

Kein Reisepass oder Personalausweis ist vorhanden, aber ein anderer amtlicher Ausweis
- amtlicher Ausweis (zB Führerschein)
- 1Passfoto, welches nicht älter als 6 Monate ist und den EU-Kriterien entspricht
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde
- ggf. Nachweis akademischer Grad
- ggf. Obsorge-Vereinbarung bei Kindern


Die Ausstellung eines Reisepasses benötigt ca. 14 Werktage, bei einem Expresspass dauert die Ausstellung ca. 4 Werktage.

Minderjährige Kinder benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses die Unterschrift des Erziehungsberechtigen. Ab 8 Jahren ist die eigenhändige Unterschrift des Kindes möglich, ab 10 Jahren ist die eigenhändige Unterschrift des Kindes verpflichtend.

Kosten:
- 75,90 Euro für Erwachsene bzw. Kinder ab 12 Jahren (10 Jahre Gültigkeit) - Reisepass
- 61,50 Euro für Erwachsene bzw. Jugendliche ab dem 16. Geburtstag  - Personalausweis
- 30,00 Euro für Kinder von 2 bis 12 Jahren (5 Jahre Gültigkeit) - Reisepass
- 26,30 Euro für Kinder nach dem 2. Geburtstag (5 Jahre Gültigkeit) - Personalausweis
- 100,00 Euro Express-Reisepass für Erwachsene bzw. Kinder ab 12 Jahren

Gebührenbefreiung für Kinder:
Innerhalb der ersten 2 Jahre ab der Geburt des Kindes ist jeweils ein Reisepass und ein Personalausweis gebührenfrei sowie für 2 Jahre gültig. Wenn direkt am 2.ten Geburtstag des Kindes ein Reisepass beantragt wird und bisher noch kein Pass vorhanden war, ist dieser ebenso gebührenfrei und für 5 Jahre gültig.

Nicht österreichische Staatsbürger wenden sich bezüglich Passangelegenheiten bitte an die jeweilige Botschaft.


Personalausweis


Beim Personalausweis gelten die selben Vorschriften wie beim Reisepass. Es müssen auch die gleichen Dokumente zur Beantragung mitgebracht werden.

Kosten:
61,50 Euro für Erwachsene bzw. Kinder ab 16 Jahren (10 Jahre Gültigkeit)
26,30 Euro für Kinder von 2 bis 16 Jahren (bis 12. LJ. = 5 Jahre Gültigkeit; ab 12. LJ. = 10 Jahre Gültigkeit)